Gilt das Recht auf Asyl?
Eine Diskussion über das Asylrecht
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es in Artikel 16a des Grundgesetzes. Aber darauf „kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist“. Somit wird das Recht auf Asyl zum Streitfall. Die einen sehen die Zuständigkeit bei der Bundesrepublik, die anderen bei der Europäischen Union. Manche wollen gar eine Notlage ausrufen, sehen die Kommunen überlastet. Aber wollen wir Menschen in Not wirklich im Stich lassen? Wie steht es um die internationale Solidarität? Gilt das Recht auf Asyl noch? Über diese Frage diskutiert ein Podium aus Expert:innen, moderiert von Kristine Harthauer (SWR Kultur).
Als Reaktion auf den Rechtsruck und das damit einhergehende Infragestellen demokratischer Institutionen rückt das Schauspiel in der Spielzeit 2025/26 die Grundrechte unserer Verfassung in den Fokus. In vier Veranstaltungen werden die Grundrechte aus juristischer und alltäglicher Perspektive dem Praxistest unterzogen.
